- teilkaskoversichern
- teil|kas|ko|ver|si|chern <sw. V., hat; meist nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>:(ein Kraftfahrzeug) gegen Diebstahl u. Schäden durch Brand, Naturgewalten o. Ä. versichern.
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teil|kas|ko|ver|si|chern <sw. V., hat; meist nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: ein Kraftfahrzeug gegen Diebstahl u. Schäden durch Brand, Naturgewalten o. Ä. versichern: der Wagen ist teilkaskoversichert.
Universal-Lexikon. 2012.